Zurück zum Seitenanfang

FAQDAS SOLLTEN SIE WISSEN!

Wissenswertes

?

Wie erreiche ich meinen Kundenbetreuer?

Unsere Kundenbetreuer sind während Ihrer gesamten Wohndauer als Ansprechpartner für Sie da. Haben Sie Fragen, die Sie als Mieter betreffen, beraten wir Sie gerne persönlich oder telefonisch.

Sie erreichen uns:
Telefon: 03583 / 750-0
Email: woba@wbg-zittau.de
oder über unser Kontaktformular

?

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr

 

oder nach individueller Terminvereinbarung!

?

Wie bekomme ich zusätzliche Schlüssel?

Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Kundenbetreuer oder unserem Mieterservice in Verbindung. Schlüssel für Schließanlagen sind generell über unsere Kundenbetreuer zu erhalten.

?

Darf ich auf dem Balkon grillen?

Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Bitte beachten Sie unsere Hausordnung. Diese finden Sie unter Service – „Formulare/Tipps“.

?

Wo dürfen Kinderwagen parken?

Kinderwagen sollten in Ihrem Keller abgestellt werden, sofern es keinen extra Raum dafür gibt. Die Kinderwagen dürfen nicht im Weg stehen oder vor Türen abgestellt werden bzw. den Fluchtweg versperren.

?

Wo kann sich mein Fahrrad abstellen?

Fahrräder gehören nicht in den Hausflur – sie könnten den Flur zu sehr einengen und die Fluchtwege versperren. Entweder können die Fahrräder im Keller, im Fahrradraum oder auf dem Hof abgestellt werden.

?

Dürfen meine Tiere auch mit einziehen?

Viele Kleintiere dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters mit in die Wohnung einziehen. Dazu gehören z.B. Hamster, Wellensittiche und Meerschweinchen. Allerdings in verträglicher Anzahl. Wer sich jedoch größere Tiere wie Hunde, bestimmte Reptilien wie Schlangen oder besondere Insektenarten in den eigenen vier Wänden halten möchte, braucht dafür unbedingt die Genehmigung des Vermieters.

?

Darf ich einen Schuhschrank in den Hausflur stellen?

Nein, Schuhe und der Schuhschrank oder andere Möbelstücke und Gegenstände gehören nicht in den Hausflur. Die Möbel oder Gegenstände versperren den Fluchtweg und sie sind eine zusätzliche Brandgefahr. Genauso wenig dürfen Mülltüten „Zwischenstation“ auf dem Flur machen. Das sorgt nur für Geruchsbelästigung und beglückt nur das Ungeziefer.

?

Darf ich eine bauliche Veränderung an der Wohnung vornehmen?

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Baumaßnahmen, das heißt eine Veränderung der Mietsache, vornehmen wollen. Denn grundsätzlich benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Wohnbaugesellschaft. Eine bauliche Veränderung wäre z.B. die Veränderung des Fußbodenbelages, Fliesenarbeiten, usw.

?

Was tun bei Schimmel?

Kontaktieren Sie den Mieterservice und lassen Sie sich beraten. Dort bekommen Sie wertvolle Tipps, wie Sie den Schimmelpilz fachgerecht beseitigen können. Oder wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Fachmann.

?

Wo schlafen meine Gäste?

Natürlich haben wir auch dafür eine Lösung – unsere Ferienwohnungen im Dreiländereck in Zittau, Schliebenstraße 17c. Für Reservierungen bzw. Buchungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter 03583-7500 zur Verfügung

?

Was gilt für Besuch?

Natürlich wollen wir nicht wissen, wer und wann Sie jeden Tag besucht, doch teilen Sie uns bitte mit, wenn Verwandte und Bekannte über einen längeren Zeitraum ab 6 Wochen bei Ihnen übernachten wollen.

?

Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen?

Hierzu gehören z.B. das Streichen und Tapezieren der Decken und Wände sowie das Anstreichen der Rohre, Innentüren, Holzfenster und Wohnungstüren von innen. Noch ein Tipp: Bitte heben Sie sich die Belege und Rechnungen über die von Ihnen ausgeführten Schönheitsreparaturen sowie kleine Reparaturen bei Bagatellschäden auf, so dass diese nachgewiesen werden können.

?

Muss ich nach Beendigung meines Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchführen?

Bei einer Vorabnahme werden wir Ihnen sagen, welche Arbeiten bis zur Endabnahme noch nötig sind. Bei der Endabnahme ist die Wohnung wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und die notwendigen Arbeiten fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen.

?

Darf ich Blumenkästen am Balkon anbringen?

Natürlich kann jeder Bewohner auf dem Balkon seine Blumen aufstellen. Doch die Blumenkästen müssen so beschaffen sein, dass das Blumenwasser nicht den Untergrund beschädigt und die Nachbarn darunter beim Gießen nichts abbekommen. Die Blumenkästen müssen mit einer Halterung befestigt sein. Diese Halterung darf nicht verbohrt oder verklebt sein. Blumenampeln sollten nur dort angebracht werden, wo bereits ein Haken vorhanden ist, denn an der Fassade darf nicht gebohrt werden. Zur Sicherheit – die Größe von Haken und Blumenampeln müssen im richtigen Verhältnis stehen. Sonst landet das Prachtstück bei starkem Wind womöglich auf dem Bürgersteig.

?

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, welche für den Mieter und den Vermieter in bestimmten Situationen anwendbar sind. Für alle gilt, dass sie schriftlich und von allen Vertragsparteien an alle Vertragsparteien gerichtet sein müssen. Die wesentlichste Art zu kündigen ist die ordentliche Kündigung, in § 568 BGB geregelt. Hier kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften beenden, falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird ( 3 Monatsfrist!).

?

Was regelt die Hausordnung?

Die Hausordnung ist für jeden verbindlich und fester Bestandteil des Mietvertrages. Sie soll ein friedliches und ordentliches Zusammenleben im Haus sicherstellen. In der Hausordnung finden Sie z.B. Regeln zum Thema Lärm, Sicherheit, Reinigung, Gemeinschaftseinrichtungen, Spielplätzen, Personenaufzüge und Gemeinschaftsantenne. Eine ausführliche Hausordnung zum nachlesen finden Sie unter Service – „Formulare/Tipps“.

?

Wie heize und lüfte ich richtig und beuge Schimmel vor?

Dazu finden Sie einen ausführlichen Ratgeber unter Service – „Formulare/Tipps“.

Geld und Kosten

!

Mit welchen Kosten muss ich bei der Mietwohnung rechnen?

Die Miete und Ihre Bestandteile
– Nettokaltmiete
– Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten (z. B. Außenanlagenpflege, Schornsteinreinigung, etc.)
– Vorauszahlungen für warme Betriebskosten (Heizung und Warmwasser)
Als Richtwert gilt: die Miete sollte ein Drittel Ihrer monatlichen Einkünfte nicht übersteigen.

!

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die durch die Nutzung des Grundstückes oder des Gebäudes und deren Anlagen immer wiederkehrend entstehen. Zum Beispiel Grundsteuer, Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Beheizung, Kosten für den Personenaufzug und vieles mehr. Ausführlichere Informationen zu Betriebskosten finden Sie unter Service – „Formulare/Tipps“.

!

Was ist mit der Kaution für die Wohnung?

Wie bei den meisten Vermietern üblich, erheben auch wir für jede Wohnung eine Kaution, die bei Unterzeichnung des Mietvertrages fällig wird. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter und wird auf ein eigens für diesen Zweck eingerichtetes und treuhänderisch verwaltetes Konto hinterlegt. Die Kaution darf die Höhe von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten und kann auch bequem in Raten gezahlt werden, wobei auch hier die erste Rate bei Mietvertragsunterzeichnung fällig ist.

!

Was passiert mit der Kaution nach Beendigung des Mietvertrages?

Haben wir nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr, dann wird die gesamte Kaution einheitlich der angefallenen Zinsen an Sie zurückgezahlt. Dabei benötigen wir eine angemessene Zeit zur Überprüfung eventueller Gegenansprüche. Sollten noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen, kann vereinbart werden, dass ein Teilbetrag aus der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus den Abrechnungen einbehalten wird.

!

Wie werden Betriebskosten erfasst und abgerechnet?

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal im Jahr. Zunächst leisten Sie eine monatliche Vorauszahlung, die im Mietvertrag vereinbart ist. In einem jährlichen Abrechnungszeitraum werden die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt und Sie erhalten die Abrechnung. Bei Ihrer Abrechnung sehen Sie eine Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen und der tatsächlich angefallenen Kosten. Wir passen bei Bedarf die Vorauszahlungen für das nächste Jahr so an, dass Sie als Mieter keine zu hohe Nachzahlung zu befürchten haben. Hier noch ein Tipp! Lesen Sie Ihre Zählerstände zum Ende des Jahres selber ab und notieren Sie diese. So lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden.

!

Welche Versicherungen brauche ich als Mieter?

Erfahrungsgemäß sind die wichtigsten Versicherungen für Sie als Mieter eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung. Mit der Hausratversicherung ist Ihr privater Hausrat z.B. gegen Feuerschäden, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Sturm- und Leitungswasserschäden versichert. Je nach Versicherungsanbieter können Sie auch Glasbruchschäden mitversichern. Die private Haftpflichtversicherung haftet bei Sach- und Personenschäden, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden.

!

Was muss ich tun, wenn ich meine Miete mal nicht zahlen kann?

In so einem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, es gibt auch hierfür eine Lösung. Eine Ratenzahlung kann meist schon Abhilfe schaffen. Bitte bedenken Sie, dass eine Rückbuchung Ihrer Miete (bei Einzugsermächtigung) auch immer mit Gebühren verbunden ist, die zu Ihren Lasten gehen.

Mängel und Probleme

?

Wann ist Lärm unbedingt zu vermeiden?

Störender Lärm muss zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig vermieden werden. Genauso sind laute Geräusche in der Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr unerwünscht. Beziehen Sie gerade Ihre neue Wohnung? Dann können Sie viel erreichen, wenn Sie die Nachbarn darauf im Vorfeld aufmerksam machen und um Verständnis bitten, wenn Sie von den Ruhezeiten abweichen müssen. Geräuschvolle Arbeiten, die z.B. beim Renovieren anstehen, sollten nach 19 Uhr unterbleiben. Beachten Sie, an Sonn- und Feiertagen darf generell nicht gebohrt und gehämmert werden.

?

Was mache ich, wenn der Nachbar zu laut ist?

Versuchen Sie immer erst selbst mit dem Verursacher zu sprechen, damit eventuelle Missverständnisse umgangen werden können. Nicht selten lässt sich eine einfache Lösung finden. Wenn ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn nicht weiter hilft und der „Störenfried“ uneinsichtig bleibt, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Situation zu schildern. Dabei ist es notwendig, dass der vom Lärm betroffene Nachbar ein so genanntes Lärmprotokoll erstellt. Darin wird der Verursacher benannt, der Tag und die Uhrzeit vermerkt sowie die Art und Dauer des Lärms, durch den Ihre Ruhe beeinträchtigt wird. Ein Lärm- und Beschwerdeprotokoll zum Ausfüllen finden Sie unter Service – „Formulare/Tipps“.

?

Was mache ich im Havarie-Fall?

Treten außerhalb unserer Geschäftszeiten Havariefälle auf, rufen Sie bitte laut den Aushängen in Ihrem Treppenhaus die entsprechenden Firmen an. Nutzen Sie diese Rufnummern bitte ausschließlich für die beschriebenen Notfälle. Eine Liste mit unseren Havariefirmen finden Sie auch unter Service – „Formulare/Tipps“ . Sonstige Reparaturaufträge nehmen wir gern innerhalb und je nach Verfügbarkeit auch außerhalb der offziellen Sprechzeiten unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten entgegen.

?

Was ist eine Havarie?

Bei einer Havarie kommt es zu plötzlichen Störungen in Personenaufzügen, an Gas-, Wasser-, Elektro- oder Heizungsanlagen. Hier besteht eine erhebliche Nutzungseinschränkung der Wohnung oder des Gebäudes und eine Gefahr für Leben und/oder Bausubstanz. Als Havarie gelten z.B. Wasserrohrbruch, Elektrobrand, Stromausfall, Ausfall von warmen Wasser oder der Heizung bei Minustemperaturen, offen liegende und spannungsführende Kabel sowie ausströmendes Gas.

?

Was muss ich tun, wenn ich einen Mangel feststelle?

Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Kundenbetreuer und machen folgende Angaben: Name, Anschrift, Lage der Wohnung, Telefonnummer und Beschreibung des Mangels

Aufgrund unserer kundenfreundlichen Öffnungszeiten können wir uns…

 

Montag und Mittwoch 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

….so schnell wie möglich darum kümmern! Auch außerhalb der offiziellen Sprechzeiten können Sie gerne eine Nachricht mit Ihrem Namen, Adresse, Telefonnummer und Problemstellung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen! Wir rufen Sie schnellst möglich zurück.

?

Welche Obhutspflichten habe ich als Mieter?

Der Mieter muss alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden an der Mietsache zu vermeiden oder zu verringern. Das sind z.B.:

• Schließen Sie bei Sturm und Regen alle Fenster in der Wohnung, auf dem Boden, im Treppenhaus und im Keller (Dachausstieg nicht vergessen)!
• Halten Sie im Winter die Kellerfenster geschlossen.
• Trennen Sie der Umwelt zuliebe den Müll und werfen Sie keinen Müll in die Toilette (Verstopfungsgefahr).
• Lassen Sie Sperrmüll bitte ordnungsgemäß abholen.
• Falls Sie für längere Zeit abwesend sind, kümmern Sie sich bitte um eine Aufsichtsperson für Ihre Wohnung, die z. B. den Briefkasten leert.

?

Was ist eigentlich die Anzeigepflicht?

Bitte melden Sie uns umgehend Mängel in oder außerhalb Ihrer Wohnung (z.B. Mängel im Eingangsbereich des Hauses oder an der Fassade). In dringenden Fällen benachrichtigen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten bitte umgehend die zuständigen Havariedienste! Die Telefonnummern für die entsprechenden Firmen bei Havarien finden Sie (meist) in Ihrem Hausflur und unter Service – „Havariedienste“.

?

Was mache ich, wenn ich nach meinem Einzug Mängel feststelle?

Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kundenbetreuer. Lassen Sie nicht viel Zeit verstreichen, denn sonst können wir nicht mehr nachvollziehen, von wem der Schaden verursacht wurde.

Zurück zum Seitenstart

Azubis und Studenten

?

Gibt es WG-Zimmer zu mieten?

Ja, neben preiswerten Wohnungen, welche sich für ein WG-Leben eignen, wurden auch Wohnungen für Studenten und Auszubildende direkt zu WGs umgebaut. In so einer WG bieten wir Dir ein separat abschließbares Zimmer mit allen wichtigen Medienanschlüssen! In jeder WG findest Du eine Gemeinschaftsküche sowie ein Gemeinschaftsbad.

?

Was kostet ein WG Zimmer?

Die WG Zimmer haben einen Pauschalpreis inkl. aller Nebenkosten. Ein genaues Angebot bekommst Du bei unserem Vermietungsservice unter 03583/7500!

?

Welche Kosten kommen bei einer eigenen Wohnung auf mich zu?

„Was kann ich mir leisten und was nicht?“ – das ist die allererste Frage, die Ihr euch stellen solltet, denn in einer eigenen Wohnung müsst Ihr für alle Kosten selbst aufkommen. Ihr solltet laufende Kosten wie Miete, Strom, Heizung, Fernsehen, Internet, Telefon und Versicherungen beachten. Zudem müsst Ihr bedenken, dass wir als Vermieter eine Kaution von üblicherweise 2-3 Nettokaltmieten verlangen. Ebenso solltet Ihr nicht die Kosten für Lebensmittel sowie andere Dinge des alltäglichen Lebens (z. B. Busfahrkarte, Reinigungsmittel, Glühbirnen etc.) vergessen sowie Geld für z.B. Bücher, Papier oder andere Materialien, die Ihr für eure Ausbildung benötigt. Und auch Möbel, Einrichtungsgegenstände, Gardinen, Wandfarbe kosten Geld.

?

Wie funktioniert die Wohnungssuche bei der Wohnbaugesellschaft Zittau?

Für ein Wohnungsangebot benötigen wir zuerst ein paar persönliche Daten von Dir, wie z. B. Deinen Namen, Geburtsdatum und deine Vorstellungen von Deiner ersten, eigenen Wohnungen. Du weißt in Gedanken schon, wie sie aussehen soll? Genau das wollen wir natürlich auch wissen, damit wir eine passende Wohnung für Dich finden können. Wir haben vielfältige Angebote, das Wichtigste aber ist, dass Dir die Wohnung gefällt und Du Dich dort wohlfühlen kannst. Bevor Du jedoch eine Entscheidung fällst, kannst Du selbstverständlich jede Wohnung vor Ort und in aller Ruhe anschauen.

?

Wohnung oder WG-Zimmer gefunden – was nun?

Hast Du die Wohnung (oder das WG-Zimmer) gefunden, in die du einziehen möchtest, brauchen wir von Dir einen Einkommensnachweis. Sollte die Miete vom Amt bezahlt werden, brauchen wir eine Zustimmung vom Amt, dass die Miete übernommen wird. Auf jeden Fall müssen wir uns, bevor wir den Mietvertrag schreiben, sicher sein, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird. Sind diese Sachen geregelt, wird der Mietvertrag geschrieben, den Du zu einem bestimmten Termin mit den Schlüsseln übergeben bekommst.

?

Wie funktioniert die Anmeldung bei den Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, usw.?

Die Anmeldung bei den Versorgungsfirmen erfolgt durch uns. Wir haben die Strom-, Wasser-, Heiz- und/oder Gaszählerstände abgelesen und die Anmeldeformulare für die jeweiligen Versorgungsfirmen vorbereitet. Diese werden bei uns unterschrieben und auch durch uns verschickt. Das Einzigste, um was Du Dich kümmern musst, ist Internet und Telefon, sofern Du das benötigst.

?

Was muss ich beim Abschluss eines Mietvertrages beachten?

In einem Mietvertrag wird das Mietobjekt beschrieben, die Mietzeit festgelegt (unbefristeter Mietvertrag oder Zeitmietvertrag) sowie die Mietzahlung (wann und wieviel), das Kündigungsrecht und die Instandhaltung der Wohnung geregelt. Mit dem Mietvertrag bekommst Du auch eine Hausordnung ausgehändigt, die Dir Hinweise für das Zusammenleben mit Deinen neuen Nachbarn gibt. Vergess bitte nicht, die Kaution mitzubringen, denn diese musst Du spätestens bei Vertragsabschluss bezahlen. Es kann aber auch eine Ratenzahlung von maximal 10 Raten vereinbart werden.

?

Was sollte ich bei Umzug beachten?

Im Normalfall ist der erste Umzug in Eigenregie machbar, da man als Einzelperson nicht so viele Dinge transportieren muss. Falls Du selbst kein Auto besitzt, solltest Du auf jeden Fall jemanden organisieren, der ein großes Auto/Lieferwagen hat, um die sperrigen Gegenstände und Möbel zu transportieren. Außerdem solltest Du Dir Werkzeug besorgen, um Bilder anzubringen oder Möbelstücke auf- und abzubauen. Brauchbar wären auf jeden Fall Hammer, Nägel, Dübel, eine Bohrmaschine, Schraubenzieher und so weiter. Hilfreich, wenn nicht sogar nötig, ist es außerdem, möglichst viele Freunde und Bekannte zu fragen, ob sie Dir nicht beim Tragen helfen könnten.

?

Wann bekomme ich den Schlüssel ausgehändigt?

Sind der Mietvertrag sowie alle Formulare unterschrieben, folgt die Wohnungsübergabe. Jetzt bekommst Du von uns die Schlüssel ausgehändigt und kannst die neue Wohnung wirklich Deine Wohnung nennen.

?

Wie erfolgt die Bezahlung der Miete?

Die Miete wird mithilfe des bequemen und kostenfreien Abbuchungsverfahrens automatisch von Deinem Konto eingezogen. Dafür benötigen wir Deine Bankdaten.

?

Ich befinde mich im Praxissemester und kann während dieser Zeit mein WG Zimmer nicht nutzen, möchte es aber behalten. Wie ist das mit der Miete?

In diesem Fall solltest Du unseren Vermietungsservice (Telefon 03583/7500) ansprechen. Der kann Dir weiterhelfen und Dich über die Möglichkeiten an studentischen Vergünstigungen aufklären.

Zum Start der Seite gehen

noch Fragen?Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin

Gerne beraten wir Sie auch persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Immobilie für Ihre Bedürfnisse! Sie haben noch Fragen zum Immobilien-Jargon? Kein Problem, gerne erläutern wir Ihnen alle Details zu unseren Inseraten und bringen Licht ins Dunkel, damit Sie sich ohne Einschränkungen auf die Suche nach einem neuen Zuhause oder Büro konzentrieren können.