Zum Inhalt springen

Erklärung zurBarrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet für uns, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind – unabhängig von Alter, körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln. Wir möchten, dass unsere Internetseite und unser Mieterportal für alle Menschen gut zugänglich und einfach zu bedienen ist. Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit unseres digitalen Angebots und über die rechtlichen Hintergründe.

Barrierefreiheitserklärung derInternetseite: www.wbg-zittau.de

Die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH ist bemüht ihre Webseite, soweit es ihr möglich ist, barrierearm zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) als Umsetzung des European Accessibility Act nach Norm EN 301 549. Maßgebend für die Sicherstellung der Barrierefreiheit sind international geltende Richtlinien für den barrierefreien Zugang zu Webinhalten. Hierzu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA, welche im W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden, weiterhin auch Kriterien der europäischen Norm EN 301 549 sowie die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Stand der Barrierefreiheit derInternetseite www.wbg-zittau.de

Unsere Internetseite ist größtenteils barrierefrei. Das bedeutet einige Inhalten sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten daran, diese Mängel zu beheben und bitten um Verständnis, falls es in der Zwischenzeit zu Einschränkungen der barrierefreien Nutzung der Webseite kommt. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Folgende Punkte wurden umgesetzt:

  • Kontrastoptimierung – mit Hilfe des Barrierefreiheits-Tools kann man den Kontrast erhöhen
  • Große Schrift –  mit Hilfe des Barrierefreiheits-Tools kann man große Schrift einstellen (Schriften, responsives Verhalten der Internetseite und Skalierung von UI-Elementen orientieren sich an den Lesbarkeits- und Größeneinstellungen des Browsers)
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Alt-Text Erkennung
  • Zugänglichkeit der Menüs, Links und Formularfelder für die Bedienung mit Tastatur
  • Eindeutige Darstellung von Menüeinträgen mit Untermenü
  • Barrierefreie Bedienung von Slider-Elementen
  • über das Barrierefreiheitstool kann man Animationen pausieren lassen
  • mehrere Navigationswege sind verfügbar
  • Optimierung der logischen Reihenfolge von zugänglichen Inhaltselementen
  • Hervorhebung von allen Elementen mit Fokus

Trotz der umfangreichen Maßnahmen sind folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:

  • an einigen Stellen ist der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund noch nicht ausreichend und wird nachgearbeitet
  • Logische Reihenfolge in der Überschriftenstruktur noch nicht vollständig umgesetzt
  • eine barrierefreie Übersetzung der Internetseite durch den Google Translator ist nicht zu 100 % gegeben
  • ältere pdf-Dokumente (vor dem 28.06.2025) sind nicht barrierefrei erstellt worden
  • einige eingebettete Videos verfügen nicht über Audiodeskriptionen oder vollständige Untertitel
  • ältere Bilder (vor dem 28.06.2025) enthalten noch keine Alternativtexte
  • Linktitel – einige Links haben keine separate Linkbeschreibung. Das Linkziel ergibt sich aus dem Kontext.

Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente, eingebundener Bilder und Videos verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Eine unverhältnismäßige Belastung liegt aktuell in Bezug auf den Aufwand für die Umstellung aller PDF-Dokumente, der Beschriftung von vor dem 28.06.2025 vorhandenen Bildern und Videos vor.

Grundsätzlich sind wir bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und die noch bestehenden Barrieren so schnell wie möglich zu beseitigen.

Barrierefreiheitserklärung für dasMieterportal "WBG Zittau": www.wbg-zittau-crm.aareon.com/

Grundlage dieser Erklärung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Regelungen verpflichten uns als Wohnungsunternehmen, unsere digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie den technischen Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA, entsprechen.

Stand der Barrierefreiheit des Mieterportals "WBG Zittau"

Unser [Portal] erfüllt die wesentlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Dazu gehören unter anderem:

  • eine klar strukturierte und verständliche Navigation,
  • vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur,
  • ausreichend hohe Kontrastverhältnisse für Texte und Bedienelemente,
  • responsives Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Endgeräte,
  • technisch korrekt ausgezeichnete Bedienelemente (z. B. Buttons, Formulare),
  • Unterstützung für Screenreader und andere Hilfsmittel.

Wir achten bei der Gestaltung und Pflege unseres Mieterportals „WBG Zittau“ auf eine möglichst umfassende Barrierefreiheit. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass bestimmte Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei sind – etwa eingebundene Dokumente, grafische Elemente oder individuell formulierte Texte.

Die zur Verfügung gestellten pdf-Dokumente wurde vor dem 28.06.2025 hochgeladen und sind noch nicht barrierefrei.

Probleme oder Fragen? Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen gravierende Mängel der Barrierefreiheit unserer Internetseite oder unseres Mieterportal „WBG Zittau“ auffallen, wenden Sie sich bitte an:

  

Wohnbaugesellschaft Zittau mbH
Johannisplatz 2
02763 Zittau

Telefon: 03580-7500
E-Mail: woba@wbg-zittau.de

 

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de