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Höhere Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein
Ab dem Jahr 2026 werden die Verdienstgrenzen für die Erlangung eines Wohnberechtigungsscheins angehoben. Dadurch wird es künftig für mehr Haushalte möglich, eine geförderte Wohnung zu beziehen und von sozialverträglichen Mieten zu profitieren.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine behördliche Bescheinigung, die zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt. Er muss vor Abschluss des Mietvertrags dem Vermieter vorgelegt werden.

Einen WBS erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der jeweils gültigen Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Familieneinkommen wird nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) berechnet. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält die Angabe zur angemessenen Wohnungsgröße, die dem jeweiligen Haushalt zusteht. Er muss per schriftlichen oder persönlichen Antrag im Referat „Soziale Angelegenheiten“ in der Hochwaldstraße 21 b in Zittau beantragt werden. Durch die ab 2026 geltende Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Zugang zu gefördertem Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen erleichtert.

Damit setzt der Freistaat Sachsen ein wichtiges Zeichen für eine verstärkte soziale Wohnraumförderung und unterstützt Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Die WBG Zittau begrüßt diese Entwicklung, denn bezahlbares Wohnen ist ein Stück Lebensqualität, das für alle möglich sein sollte. Bei unseren Mietangeboten, für die ein WBS erforderlich ist, finden Sie einen entsprechenden Hinweis unter den Bemerkungen des jeweiligen Angebots auf unserer Internetseite.

 

Einkommensgrenzen nach Sächsischer Einkommensgrenzen-Verordnung §1

Personen im Haushalt Einkommensgrenze jährlich Entspricht regelmäßig einer Bruttoverdienstgrenze
1 Erwachsener 16.800 € 25.230 €
1 Erwachsener, 1 Kind 25.900 € 38.230 €
2 Erwachsene 25.200 € 38.460 €
2 Erwachsene, 1 Kind 31.640 € 47.660 €
1 Erwachsener, 2 Kinder 32.340 € 47.430 €
2 Erwachsene, 2 Kinder 38.080 € 56.860 €

 

Einkommensgrenzen nach Sächsischer Einkommensgrenzen-Verordnung §2

Personen im Haushalt Einkommensgrenze jährlich Entspricht regelmäßig einer Bruttoverdienstgrenze
1 Erwachsener 21.000 € 31.230 €
1 Erwachsener, 1 Kind 32.375 € 47.480 €
2 Erwachsene 31.500 € 47.460 €
2 Erwachsene, 1 Kind 39.550 € 58.960 €
1 Erwachsener, 2 Kinder 40.425 € 58.980 €
2 Erwachsene, 2 Kinder 47.600 € 70.460 €