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Erklärung zurBarrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet für uns, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind – unabhängig von Alter, körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln. Wir möchten, dass unsere Internetseite und unser Mieterportal für alle Menschen gut zugänglich und einfach zu bedienen ist. Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit unseres digitalen Angebots und über die rechtlichen Hintergründe.

Barrierefreiheitserklärung

Die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH ist bemüht, ihre Internetseite www.wbg-zittau.de sowie ihre mobile Anwendung www.wbg-zittau-crm.aareon.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wbg-zittau.de und die mobile Anwendung www.wbg-zittau-crm.aareon.com.

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB

Name und Anschrift des Unternehmens:

Wohnbaugesellschaft Zittau mbH

Johannisplatz 2

02763 Zittau

Domain: www.wbg-zittau.de

mobile Anwendung www.wbg-zittau-crm.aareon.com

Telefon: 03583-7500

E-Mail: woba@wbg-zittau.de

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen

Die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH arbeitet stetig daran, ihre Internetseite www.wbg-zittau.de sowie ihre mobile Anwendung www.wbg-zittau-crm.aareon.com gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version 2.1 Konformitätsstufe AA.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH ist ein deutsches Wohnungsunternehmen. Ihre Dienstleistungen auf dieser Internetseite /dieser mobilen Anwendung bestehen darin: Kontaktaufnahmemöglichkeit durch das Kontaktformular https://www.wbg-zittau.de/kontaktformular/, Kontaktaufnahme für Mietangebote durch das Kontaktformular https://immoblue.aareon.com/wbg-zittau/expose/index/kontakt sowie die Anmelde und Nutzungsmöglichkeiten bei unserem kostenfreien Mieterportal „WBG Zittau“.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

  • Nutzer können über das allgemeine Kontaktformular wegen ihren Anliegen Kontakt mit uns aufnehmen
  • Mietinteressenten können über das Kontaktformular bei den Mietangeboten Kontakt mit uns aufnehmen und uns ihre Mietwünsche mitteilen
  • Nutzer des Mieterportals „WBG Zittau“ können Kontakt mit uns aufnehmen, Schäden melden, Anträge stellen sowie ihr Vertragsdaten und Dokumente abrufen und einsehen

Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Internetseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind.

Die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Internetseite und die die mobile Anwendung mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet.

  • Kontrastoptimierung – mit Hilfe des Barrierefreiheits-Tools kann man den Kontrast erhöhen
  • Große Schrift –  mit Hilfe des Barrierefreiheits-Tools kann man große Schrift einstellen (Schriften, responsives Verhalten der Internetseite und Skalierung von UI-Elementen orientieren sich an den Lesbarkeits- und Größeneinstellungen des Browsers)
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Alt-Text Erkennung
  • Zugänglichkeit der Menüs, Links und Formularfelder für die Bedienung mit Tastatur
  • Eindeutige Darstellung von Menüeinträgen mit Untermenü
  • Barrierefreie Bedienung von Slider-Elementen
  • über das Barrierefreiheitstool kann man Animationen pausieren lassen
  • mehrere Navigationswege sind verfügbar
  • Optimierung der logischen Reihenfolge von zugänglichen Inhaltselementen
  • Hervorhebung von allen Elementen mit Fokus
  • ausreichender Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund
  • Logische Reihenfolge in der Überschriftenstruktur

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1). Auf Grundlage dieser Bewertung ist die Wohnbaugesellschaft Zittau mbH zu dem Schluss gekommen:

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV  -Beschreibung

  • eine barrierefreie Übersetzung der Internetseite durch den Google Translator ist technisch bedingt nicht zu 100 % gegeben
  • ältere pdf-Dokumente (vor dem 28.06.2025) sind nicht barrierefrei erstellt worden
  • ältere eingebettete Videos (vor dem 28.06.2025) verfügen nicht über Audiodeskriptionen oder vollständige Untertitel
  • ältere Bilder (vor dem 28.06.2025) enthalten noch keine Alternativtexte
  • Linktitel – einige Links haben keine separate Linkbeschreibung. Das Linkziel ergibt sich aus dem Kontext.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Barrieren auf unserer Internetseite / unserer App-Anwendung können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Hierzu gehören komplexe interaktive Anwendungen wie z. B. Videos, Bilder, pdf-Dokumente etc. Diese Anwendungen vollständig barrierefrei zu gestalten, erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen und können in naher Zukunft nicht beseitig werden. Gleiches gilt für ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden und entsprechend möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Eine Überarbeitung der nicht barrierefreien Dokumente, Videos und Bilder ist daher aufgrund erheblicher finanzieller und personeller Aufwendungen zurzeit nicht vorgesehen. Dazu gehören

  • ältere pdf-Dokumente (vor dem 28.06.2025) sind nicht barrierefrei erstellt worden
  • ältere eingebettete Videos (vor dem 28.06.2025) verfügen nicht über Audiodeskriptionen oder vollständige Untertitel
  • ältere Bilder (vor dem 28.06.2025) enthalten noch keine Alternativtexte
  • Linktitel – einige Links haben keine separate Linkbeschreibung. Das Linkziel ergibt sich aus dem Kontext.

 

Probleme oder Fragen? Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel der Barrierefreiheit unserer Internetseite oder unseres Mieterportal „WBG Zittau“ auffallen, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail:                      woba@wbg-zittau.de

Telefon:                    03583-7500

Postanschrift:          Wohnbaugesellschaft Zittau mbH

Johannisplatz 2

02763 Zittau

  

Marktüberwachungsbehörde

Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die Kontaktdaten der MLBF lauten:

MLBFc/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.11.2025 erstellt.