Aktuell für Sie liebe Mieterinnen und Mieter 

Infos zuKohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Co2KostAufG)

Zum 01.01.2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Co2KostAufG) in Kraft.

Unter Anwendung eines Stufenmodells erfolgt die Aufteilung der jährlichen Brennstoffemissionen auf den Vermieter und den Mieter. Bisher trug der Mieter diese Kosten allein. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Emissionsausstoß des Gebäudes. (Co2/m²/Jahr).

Versorgt der Mieter sich selbst mit Wärme und/oder Warmwasser, so besteht ein Erstattungsanspruch des Mieters innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnung des Lieferanten gegenüber dem Vermieter. Dieser Anspruch ist in Textform geltend zu machen.

Soweit zwischen Vermieter und Mieter eine Vorauszahlung der Betriebskosten vereinbart wurde, kann der Vermieter den Erstattungsanspruch in der folgenden jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen.

Ausnahmen bei der Kostenteilung bestehen z.B. bei denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen, die einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes entgegenstehen.

 

Haben Sie weitere Fragen zur Thematik ? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenbetreuung unter.

Infos zuWohngeld-Plus-Gesetz

Zum 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Der Auszahlungsbetrag soll von rund 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat steigen. Durch eine Anpassung der Wohngeldformel soll auch der Empfängerkreis des Wohngeldes deutlich ausgeweitet werden.  Eine dauerhafte Heizkosten sowie erstmalige Klimakomponente finden bei der Berechnung des Wohngeldes ebenfalls Berücksichtigung.

 

Um eine zügige Auszahlung der erhöhten Wohngeldbeträge zugunsten der Wohnhauhalte zu ermöglichen, kann in Einzelfällen und bei erhöhtem Geschäftsgang eine vorläufige Zahlung erfolgen.(unter Vorbehalt Rückforderung falls später kein Anspruch auf Wohngeld festgestellt wird).

 

Haben Sie weitere Fragen zur Thematik ? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenbetreuung.

Beratungsstellen bei finanziellen Engpässen durch erhöhte Nebenkosten

SchuldnerberatungDiakonisches Werk Löbau-Zittau e.V.

Diakonie Löbau-Zittau gemeinnützige GmbH
Schuldnerberatung
Antje Radusch
Böhmische Straße 6

02763 Zittau

Kontakt:
Telefon:03583 / 574022
Fax:03583 / 574025

Stromsparhelfer im EinsatzStadtwerke Zittau

Im Rahmen des European Energy Award (EEA) sind Mitarbeiter der SAPOS im Einsatz, um ausgewählten Personen beim Energiesparen zu helfen. Die Beratungsstelle der SAPOS in Zittau befindet sich am Standort Friedensstraße 17, im Gebäude der Stadtwerke Zittau GmbH

Landratsamt Görlitz

Sozialamt

Hochwaldstr. 29 in 02763 Zittau

Telefon: 03581/6630

https://www.kreis-goerlitz.de/

 

WohngeldbehördeGroße Kreisstadt Zittau

Große Kreisstadt Zittau
Wohngeldbehörde
Markt 1 in 02763 Zittau

Kontakt:

Telefon: +49 (0)3583 752-0
Telefax: +49 (0)3583 752-193
E-Mail: stadt@zittau.de
https://zittau.de